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Kläger gegen Klimasünder vor Erfolg

Am Mittwoch, den 16. Februar, tritt das Kioto-Protokoll zur Reduzierung von Treibhausgasen in Kraft - Aber nicht alle freuen sich darüber

Buenos Aires – Müssen europäische Stromkonzerne mit Klagen wegen der 35.000 Hitzetoten des Rekordsommers 2003 rechnen? Ja, behaupten die Umweltschutzorganisationen, Wissenschafter und Juristen, die auf der 10. Klimakonferenz in Buenos Aires ein Forum zu Klimawandel und Justiz abhielten. "Der Rechtsweg wird wahrscheinlicher in dem Maß, in dem die Wissenschaft voranschreitet und immer mehr Studien einen klaren Zusammenhang zwischen der Emission von Treibhausgasen und Klimaphänomenen wie Wirbelstürmen, Gletscherschmelze oder Hitzewellen feststellen", sagt Peter Roderick vom "Climate Justice Programme", einer britischen Nichtregierungsorganisation. Der Angelpunkt solcher Klagen ist die plausible Darlegung der Kausalität zwischen dem menschlich gemachten Klimawandel und seinen Folgen. In 30 Jahren werden Experten zufolge die meisten Treibhausgase in der Atmosphäre aus der Zeit nach 1990 stammen; also zu einer Zeit in die Luft geblasen worden sein, in der die gefährlichen Auswirkungen der Emissionen bereits allgemein bekannt waren.


 


Klagen zugelassen
Schon jetzt sind weltweit zehn Klimaklagen anhängig, unter anderem gegen den australischen Staat wegen der Vergabe von Bergbaulizenzen, gegen die fünf größten US-Energiekonzerne wegen Luftverschmutzung und gegen die deutsche Bundesregierung wegen der Geheimhaltung von Exportkrediten für Energieprojekte mit fossilen Brennstoffen seit 1997. Keines der Verfahren ist bisher letztinstanzlich entschieden, einige Richter haben die Klagen jedoch bereits für zulässig erklärt, womit die erste Hürde genommen ist. Die Bandbreite für Klimaklagen ist, wie der Jurist Roderick erklärt, groß: In den USA laufen vor allem zivilrechtliche Klagen wegen "öffentlicher Beeinträchtigung". Die Inuit haben eine Klage vor dem Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof gegen die Regierung der USA eingereicht; ihre Begründung dafür: Durch das Schmelzen der Polarkappen seien sie in ihrer Existenz als Volk bedroht. Das Problem stellt sich auch tausende Kilometer weiter südlich: Im Pazifik sind kleine Inseln vom Anstieg des Wasserspiegels bedroht. Zwanzig Zentimeter höheres Wasser wurden bereits gemessen – und die Höhe dieser Inseln kann in Metern angegeben werden. Und Aktivisten aus Belize, Peru und Nepal stellten vorigen Monat bei der UN-Organisation Unesco einen Antrag, drei als Weltnaturerbe klassifizierte Orte – darunter auch die Gletscher des Mount Everest – als "gefährdet durch Klimawandel" zu erklären und entsprechende Schutzmaßnahmen zu veranlassen. "Wir warten jetzt nur noch auf die erste Klage auf Schadensersatz", scherzte Roderick.


 


Hoffnung auf Wandlung
Der US-Jurist Ken Alex, der die Klage von acht US-Bundesstaaten und diversen Bürgergruppen gegen die US-Energiekonzerne mit ausgearbeitet hat, hofft auf eine ähnliche Wandlung der Rechtsprechung wie im Fall der Tabakkonzerne, die wegen Beeinträchtigung der Volksgesundheit zu hohen Geldstrafen verurteilt worden sind. Allerdings müsse diese Wandlung viel rascher vor sich gehen. "Die Rechtsprechung zu Tabakschäden hat von der ersten Klage bis zur ersten Verurteilung 40 Jahre gedauert, so viel Zeit haben wir nicht mehr", sagte Alex.


 


Unabsehbare Folgen


Derzeit versuchen die Firmen durchzusetzen, dass die Gerichte die Klage zurückweisen. Sie argumentieren unter anderem, dass es sich beim Klimawandel um ein globales Phänomen handle und die Kosten, wenn sie ihre Emissionen verringerten, viel größer wären als der Nutzen. Allen glaubt, dass durch Prozesse der Druck auf bisher noch unwillige Staaten wächst. Firmen könnten sich zu Emissionsminderungen verpflichten, wenn Regierungen ihnen Klagsfreiheit zusicherten. "Doch bei der aktuellen Rechtslage wäre so ein Deal alles andere als wasserdicht", warnte der Experte.

Quelle: derStandard.at, 15.2.2005

 
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