Zu den bekanntesten Biokraftstoffen zählt der Biodiesel, ein Fettsäuremethylester (FME), der in Österreich vor allem aus Raps oder Sonnenblumen hergestellt wird. Biodiesel kann in reiner Form angewendet werden, aber auch zu fossilem Diesel beigemischt werden.
Auch für Ottokraftstoffe - dem Benzin - gibt es Stoffe, die beigemengt werden können. Etwa Bio-Ethanol, das unter anderem aus Weizen bzw. Zuckerrüben hergestellt werden kann.
Auch mit Biogas können Fahrzeuge betrieben werden. Es muss zuerst zu Erdgasqualität aufbereitet werden, um dann an Gastankstellen zur Verfügung gestellt zu werden.
EU-Richtlinie verpflichtet zum Einsatz von Biokraftstoffen
Die Biokraftstoff-Richtlinie sieht den verpflichtenden Einsatz von Biokraftstoffen im Transportsektor vor. Bis 2005 sind 2% des Energieinhalts der nationalstaatlich verbrauchten Kraftstoffe abzudecken, bis 2010 steigt dieser Anteil auf 5,75%. Das Umweltbundesamt erstellt jährlich einen Bericht über den Einsatz von Biokraftstoffen in Österreich. Der Bericht für das Jahr 2004 steht zum Download zur Verfügung.
In Österreich wurde am 4. November 2004 die Biokraftstoff-Richtlinie im Rahmen der Novelle der Kraftstoffverordnung in nationales Recht umgesetzt. Darin werden jene Stellen, die Treibstoffe in Verkehr bringen (z.B. OMV) dazu verpflichtet, ab 1. Oktober 2005 2,5% der gesamten in Verkehr gebrachten Energiemenge durch Biotreibstoffe zu ersetzen. Ab 2007 erhöht sich der Prozentsatz auf 4,3%, 2008 ist das Richtlinienziel von 5,75% zu erreichen.
Steuererleichterung dank Biotreibstoffen
Gemeinsam mit der Novelle der Kraftstoffverordnung wurde auch das Mineralölsteuergesetz überarbeitet.
Treibstoffe mit einem Biospritanteil von mindestens 4,4% sind danach steuerlich begünstigt. Um allerdings von der Steuererleichterung profitieren zu können, muss der Kraftstoff zusätzlich schwefelfrei (weniger als 10 mg Schwefel pro kg Kraftstoff) sein.
Quelle: umweltbundesamt.at

