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Neuerungen beim Umweltförderungsgesetz

Förderungsmöglichkeiten zur Reduzierung von Feinstaub-Emissionen und mehr Flexibilität bei JI/CDM-Programmen


27.07.05

Eine Änderung des Umweltförderungsgesetzes betrifft die Reduktion von Feinstaubemissionen und die JI/CDM-Programme.

Die Bestimmungen über die Umweltförderung im Inland werden so geändert, dass auch Maßnahmen zur Vermeidung von Staubemissionen (insbesondere Feinstaub) aus Anlagen, Arbeits- oder Zugmaschinen, Baumaschinen und Baustellengeräten mit Selbstzündungsmotoren gefördert werden können. Nachdem die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen wird nun bei der Kommunalkredit Public Consulting ein Förderschwerpunkt zur Senkung von Staubemissionen gesetzt. Die ÖKOBERATUNG plant eine entsprechende Beratungsaktion, sobald die genauen Förderungsbedingungen bekannt sind.

Bei den Bestimmungen über die Mittelaufbringung für JI/CDM-Programme (flexible Mechanismen für den Klimaschutz) wird die Möglichkeit für Vorgriffe auf Folgejahre geschaffen.

Quelle:
Wirtschaftskammer Österreich, 15.7.2005


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