Das Umweltministerium hat den Entwurf einer Novelle zum Emissionszertifikategesetz ausgearbeitet. Damit soll in erster Linie die Möglichkeit dafür geschaffen werden, dass Anlageninhaber Zertifikate aus den flexiblen Kyoto-Mechanismen (Joint Implementation JI bzw. Clean Development Mechansim CDM) zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem Emissionszertifikategesetz nützen können. Es wird die so genannte Linking-Directive (2004/101/EG) in nationales Recht umgesetzt.
Emissionszertifikate aus Nuklearanlagen sind vom Handel prinzipiell ausgeschlossen. Ein Handel mit Zertifikaten aus so genannten Senkenprojekten (Landnutzung, Landnutzungsänderung bzw. Forstwirtschaft) und aus Projekten, die andere Treibhausgase als Kohlendioxid betreffen, soll möglich sein, sobald auf EU-Ebene entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Unabhängig von der Umsetzung der Richtlinie 2004/101/EG ist vorgesehen, dass Erhöhungen der Zuteilungsmenge für bestimmte Anlagen aufgrund höchstgerichtlicher Erkenntnisse aus der Reserve abzudecken sind. Ferner wird eine neue Strafbestimmung für einen Verstoß gegen Meldepflichten eingeführt.
Allfällige Stellungnahmen müssten bis spätestens 18. August 2005 in Ihrer Wirtschaftskammer eintreffen, damit sie im laufenden Begutachtungsverfahren berücksichtigt werden können.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, 26.7.2005
Entwurf einer Novelle des Emissionszertifikategesetzes
Voraussetzungen für die Anerkennung von Zertifikaten aus den flexiblen Mechanismen (JI/CDM) werden geschaffen
28.07.05
