Wien (OTS) - Am kommenden Samstag wird es ernst. Dann treten die Elektroaltgeräteverordnung und das novellierte Abfallwirtschaftsgesetz 2004 in Kraft. Durch die zu Grunde liegende EU-Altgeräterichtlinie ist es nun den Bürgern möglich, ihren Elektroschrott kostenlos bei den Sammelzentren der österreichischen Städte und Gemeinden abzugeben.
Altgeräteentsorgung als kommunale Serviceleistung
"In Österreich gibt es derzeit 1500 kommunale Altstoffsammelzentren. Durch diese europaweit einzigartige Dichte ist eine bequeme und bürgerfreundliche Entsorgung eigentlich überall im Bundesgebiet gegeben", erklärte dazu Städtebund-Abfallexperte Christian Pilz. Pilz rechnet mit einem Sammelaufkommen bei Altgeräten im Ausmaß von bis zu 80.000 Tonnen jährlich. Die EU-Vorgaben schreiben eine jährliche Sammelmenge von 4 Kg pro Einwohner vor. "Diese Sammelmenge dürfte locker erreicht werden. Dadurch entstehen jedoch Städten und Gemeinden insgesamt zwischen 4 und 5 Mio. Euro an Mehrkosten, die nur teilweise durch Importeure/Hersteller abgegolten werden sollen", so der Städtebund-Experte.
Die partielle Abgeltung betreffe die Adaptierung der vorhandenen Sammelinfrastruktur, die fachgerechte Sortierung sowie die Lagerung der gesammelten Geräte. Städte und Gemeinden stellen ihre Altstoffsammelzentren und das geschulte Personal jedenfalls für den Zweck der Sammlung der Altgeräte zur Verfügung, ohne dafür einen Kostenersatz zu bekommen.
Keine Preisgespenster an die Wand malen
Österreichs Städte und Gemeinden hätten hier bereits eine große Vorleistung erbracht, nun liege der Ball wieder bei den Produzenten. "Wir bitten die Wirtschaft keine Preisgespenster bei Neugeräten an die Wand bzw. auf das Preisschild zu malen. Die Hersteller sind jetzt am Zug, denn die EU-Richtlinie sieht auch das Ziel einer einfacheren Wiederverwertung vor. Intelligente Produkte, die leichter zerlegbar sind und besser wiederverwertet werden können, helfen natürlich Kosten sparen", meinte Pilz. Ziel des EU-Gesetzgebers sei jedenfalls ein intelligenter Produktkreislauf - der allerdings nur dann entsteht, wenn die Industrie der explizit geforderten Produzentenverantwortung auch gerecht wird.
Sonderfall Kühlgeräte
Kühlschrankpickerl behalten trotz der Neuregelung ihre Gültigkeit. Die geleisteten Entsorgungsbeiträge können nunmehr beim Umweltforum Haushalt zurückgefordert werden. (Tel. 0810-144 166 oder www.ufh.at/ ).
Folgende Geräte werden von den kommunalen Altstoffsammelzentren in Zukunft kostenlos entgegengenommen: Großgeräte (z.B. Waschmaschinen), Kühlgeräte, Bildschirmgeräte, Kleingeräte (z.B. Mixer) sowie Leuchtstoffröhren. "Bei Unklarheiten erteilt Ihnen natürlich auch gerne jeder kommunale Abfallberater nähere Informationen zur Entsorgung Ihrer Geräte", schloss Pilz. (Schluss) wh
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Mag. Wolfgang Hassler
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Christian Pilz
Österreichischer Städtebund
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Quelle: OTS
Gratisrücknahme von Elektroschrott durch Kommunen
Elektroaltgeräteverordnung tritt am 13. August in Kraft -
10.08.05
