Neue Bestimmungen über die Umweltförderung im Inland: Jetzt können Maßnahmen zur Vermeidung von Staubemissionen (insbesondere Feinstaub) bei folgenden Geräten gefördert werden: Anlagen, Arbeits- oder Zugmaschinen, Baumaschinen und Baustellengeräte mit Selbstzündungsmotoren.
Das ist für Tirol von besonderer Bedeutung, weil schon seit längerer Zeit eine Verordnung den Einbau eines Partikelfilters bei Baumaschinen im Sanierungsgebiet vorsieht. Nachdem die gesetzlichen Voraussetzungen dafür jetzt vorliegen, wird bei der Kommunalkredit Public Consulting ein Förderschwerpunkt zur Senkung von Staubemissionen gesetzt. Die Ökoberatung plant eine entsprechende Beratungsaktion, sobald die genauen Förderungsbedingungen bekannt sind.
Basis für Förderung der JI/CDM-Programme gelegt
Bei den Bestimmungen über die Mittelaufbringung für JI/CDM-Programme ergibt sich die Möglichkeit für Vorgriffe auf Folgejahre. Ziel sind flexible Mechanismen für den Klimaschutz. Betroffen sind vor allem Betriebe, die dem Emissionszertifikategesetz unterliegen.
Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der Kommunalkredit Austria (www.kommunalkredit.at bzw. www.public-consulting.at).
Infos:
Wirtschaftskammer Tirol, Sparte Industrie, Oswald Wolkenstein
T 05 90 90 5-1231 , F 05 90 90 5-51231 , E oswald.wolkenstein@wktirol.at
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, 2.8.2005
Feinstaubabbau: Neue Förderung
Neuerungen beim Umweltförderungsgesetz betreffen auch JI/CDM-Programme
10.08.05
