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Novelle der Ökostromverordnung löst Investitionsrückstau auf und sichert Arbeitsplätze

Frist für Kleinwasserkraftanlagen-Revitalisierung und Ausbau von Biomasse- und Biogasanlagen verlängert


17.08.05

Dachverband Energie-Klima sieht wichtige Forderung erfüllt

„Mit der Novelle der Ökostromverordnung vom 12. August können in den Branchen der Kleinwasserkraftanlagenhersteller und der Biomasse- und Biogasanlagenhersteller bis zu 3.000 Arbeitsplätze gesichert werden“, freut sich Robert Kanduth, Obmann des Dachverbandes Energie-Klima in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), über den erzielten Lobbyingerfolg. „Die Projektrealisierung bei Biomasse- und Biogaskraftanlagen und die Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen können durch die Fristverlängerung auf einen vernünftigen Zeitraum verteilt werden“, begrüßt Kanduth die nun vorgelegte Ökostromverordnung.

Nun gilt der 31. Dezember 2007 als jener Stichtag, bis zu dem die Biomasse- und Biogasanlagen in Betrieb genommen werden müssen oder die Wasserkraftanlagen revitalisiert sein müssen, um in den Genuss der Ökostrom-Förderung zu kommen: „Eine wichtige Entscheidung der Bundesregierung zur Sicherung von Arbeitsplätzen zur richtigen Zeit“, so Kanduth zu der von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel bekannt gegebenen Maßnahme.

Mit Ende des Jahres 2004 wurden, wie berichtet, noch zahlreiche Projekte zur Erzeugung von Ökostrom aus Biomasse und Kleinwasserkraft genehmigt, deren Umsetzung bisher aber an kurzfristigen Produktionsengpässen bei den Anlagenherstellern scheiterte. Ohne Novelle wäre es zu Preissteigerungen und zum Verlust von Wertschöpfung in Österreich gekommen, da die heimischen Kapazitäten nicht ausgereicht hätten, um in so knapper Zeit die benötigen Stückzahlen herzustellen. (JR)


Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich, Dachverband Energie-Klima
Geschäftsführerin: Mag. Andrea Stockinger MSc
Tel.: 05 90 900-3366, E-Mail: stockinger@fmmi.at

Quelle: Wirtschaftskammer Österreich, 16.8.2005


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