Mit 1. Juli 2005 startete der neue Förderschwerpunkt des Bundes zur Reduktion von Staubemissionen, der im Zusammenhang mit der Feinstaub-Problematik von Bundesminister Pröll angekündigt wurde (Presseaussendung BMLFUW). Gefördert werden Maßnahmen zur Senkung von Staubemissionen, insbesondere PM10
bei gewerblichen und industriellen Anlagen (inkl. Baustellenbereich) und
die Nachrüstung von Baumaschinen und -geräten mit Partikelfiltern.
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Die Höhe der Förderung (25 % bis 50 %) hängt u.a. davon ab, ob das Projekt als "de-minimis"-Förderung betrachtet werden kann. Das trifft zu, wenn die Summe der als de-minimis-Förderung an ein Unternehmen gewährten Förderungen im Zeitraum von drei Jahren EUR 100.000 nicht überschreitet.
Die umweltrelevanten Mehrinvestitionskosten müssen laut Richtlinien der für die Abwicklung zuständigen Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) mindestens EUR 10.000 betragen.
Die Aktion ist bis 31.12.2006 befristet.
Quelle: Wirtschaftskammer Österreich / 23.08.2005
