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Photovoltaik Invest-Förderaktion

Klima- und Energiefonds startet am 28. Juni Photovoltaik-Invest-Förderaktion

35 Mio. Euro stehen für private Photovoltaik-Anlagen bis maximal 5 kWp zur Verfügung. Die Photovoltaik-Förderaktion 2010 ist zweistufig gestaltet und startet Ende Juni. Gefördert werden private Anlagen bis max. 5 kWp. Die Förderung von Anlagenerweiterungen ist möglich, jedoch darf die gesamte Anlagen-Spitzenleistung nach der Erweiterung 5 kWpeak nicht überschreiten.


Wer kann einreichen?
Privatpersonen, die eine Anlage mit maximal 5 kWp errichten möchten, können eine Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass sich das Gebäude, auf dem die PV-Anlage gebaut werden soll, im Besitz des Antragstellers befindet. Es wird nur eine Anlage pro Förderwerber gefördert.


Fördersummen
Die Förderung wird in Form von Pauschalen gewährt und richtet sich nach der Art der Photovoltaik-Anlage: Für freistehende und Aufdach-Anlagen bis max 5,0 kWpeak gilt die Förderungspauschale: 1.300 Euro/kWpeak
Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) bis max 5,0 kWpeak gilt die Förderungspauschale: 1.700 Euro/kWpeak
Unabhängig von den angegebenen Pauschalsätzen gilt, dass die Förderung des Klima- und Energiefonds 30% der anerkennbaren Investitionskosten (inkl. MwSt.) nicht überschreiten darf.

Die Berechnung der Förderungshöhe, die in den Förderungsverträgen angeführt ist, basiert auf der vom Förderungswerber angegebenen kWpeak-Leistung und den angegebenen Gesamtkosten. Hierbei handelt es sich um einen Maximalbetrag, die tatsächliche Förderungshöhe kann erst im Zuge der detaillierten Prüfung der Endabrechnung festgestellt werden.

Voraussetzungen
Für den erzeugten Strom darf keine Ökostrom-Tarifförderung in Anspruch genommen werden. Die Förderung muss vor Projektbeginn und ausschließlich online beantragt werden.


Ablauf der Einreichung
Die Aktion läuft von 28.06 - 31.August 2010.

Das Einreichverfahren ist nun zweistufig gestaltet. In der ersten Stufe erfolgt die Registrierung der grundlegenden Daten und Vergabe der Platzierung im jeweiligen Bundesland. Erst in der zweiten Stufe werden die genauen Einreichdaten und die benötigten Dokumente eingegeben bzw. hochgeladen. Dafür haben die Förderwerber 3 Tage Zeit. Für die Platzierung gilt Schritt eins.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

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